Wohnungsanfragen
Die Vergabe der Wohnungen liegt ausschliesslich bei der Eigentümerschaft. Der Siedlungsrat ist daran nicht beteiligt. Interessierte Personen können sich gerne über die Warteliste für freie Wohnungen eintragen.
Der Siedlungrat nimmt Anliegen der Mieter:innen zum Siedlungsleben auf, behandelt Fragen des Zusammenlebens zuhanden des Leitungsausschusses, vergibt Mittel für die Projekte der Arbeitsgruppen, erstellt eine Jahresplanung über Aktivitäten, unterstützt den Leitungsausschuss, orientiert an der Mieter- und Mieterinnenversammlung, und informiert in Zusammenarbeit mit der Verantwortlichen für Kommunikation die Mieter:innen über die laufenden Aktivitäten. Für Wohnungsanfragen ist der Siedlungsrat nicht zuständig.
Der Siedlungsrat besteht insgesamt aus 8-12 Personen. Er wird von einem Mitglied der Mieterschaft geleitet (auch eine Co-Leitung ist möglich). Der Siedlungsrat tagt mindestens viermal pro Jahr.
Die Siedlungsratsmitglieder







Aufgaben
Der Siedlungsrat:
- Nimmt Anliegen der Mieterinnen und Mieter zum Siedlungsleben auf,
- Behandelt Fragen des Zusammenlebens zuhanden des Leitungsausschusses,
- Vergibt Mittel für die Projekte der Arbeitsgruppen,
- Erstellt eine Jahresplanung über Aktivitäten,
- Unterstützt den Leitungsausschuss und orientiert an der Mieter- und Mieterinnenversammlung,
- Informiert in Zusammenarbeit mit der Verantwortlichen für Kommunikation die Mieterinnen und Mieter über die laufenden Aktivitäten.
Kompetenzen
- Der Siedlungsrat erhält ein jährliches Budget, das er für konkrete, genehmigte Aktivitäten und Projekte zugunsten des Siedlungslebens einsetzen kann.
- Das Budget setzt sich aus Mitteln des VMB sowie aus freiwilligen Beiträgen der Mieterinnen und Mieter zusammen.
- Der Siedlungsrat kann im Zirkularbeschluss entscheiden. Es gilt der Mehrheitsentscheid.
Budgetvergabe
- Der Siedlungsrat entscheidet innerhalb des ihm vom Leitungsausschuss zugewiesenen Budgets.
- Über Anträge mit höheren Budgets, mit baulichen Eingriffen oder mit substanziellen Folgekosten (z.B. Unterhalt, Personal) entscheidet der Leitungsausschuss. Dieser berücksichtigt die Empfehlung des Siedlungsrats.
- Anträge werden fortlaufend behandelt.
Budgetanträge für Siedlungsaktivitäten
Der Siedlungsrat unterstützt Gruppen und Einzelpersonen, die das Zusammenleben der Generationen, Kulturen, Geschlechter und Religionen in der Siedlung fördern oder Aktivitäten zur Verbesserung des Nachbarschaftslebens umsetzen möchten.
Anträge an den Siedlungsrat
Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Der Beitrag fördert das Nachbarschaftsleben durch gemeinnützige, soziale Angebote.
- Je grösser der beantragte Betrag ist, desto grösser und breiter muss die Zielgruppe des Projekts sein.
- Der Beitrag weist ehrenamtliche Eigenleistungen auf.
- Der Beitrag trägt zum Aufbau von Nachbarschaftsstrukturen und zur Vernetzung und Kommunikation unter den Bewohner:innen bei.
Ein vorgängiges Gespräch mit der Leitung des Siedlungsrates erleichtert die Antragsstellung.
Anträge müssen schriftlich (per E-Mail) vor dem Anlass oder der Projektumsetzung eingereicht werden. Eine rückwirkende Finanzierung von abgeschlossenen Projekten oder von Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich.
Werden für das Projekt bestimmte Räumlichkeiten in der Siedlung benötigt (beispielsweise Gemeinschaftsraum, Galerie, Innenhof…) müssen diese beim Infopoint vorreserviert werden.
Ein Antrag beinhaltet folgende Angaben:
- Kurzer Anlass- bzw. Projektbeschrieb (Ansprechperson, Zielgruppe, Zielsetzung, Ter-mine/Durchführungszeiten, ehrenamtliche Leistungen)
- Zielsetzung: Wie soll das Ziel erreicht werden?
- Benötigte Infrastruktur
- Benötigte Unterstützung durch das Facility Management oder andere Dienstleistungen
- Grobes Budget mit Angaben zur Art der Ausgaben (Material, Entschädigungen usw.) und Eigenleistungen.
Der Siedlungsrat möchte von den umgesetzten Projekten lernen. Mit der Eingabe der Abrechnungszusammenstellung (Auslagen und Einnahmen) sollen Antragstellende deshalb auch eine kurze Berichterstattung und allfällige Fotografien einreichen (was wurde umgesetzt und was sind Erkenntnisse für das Siedlungsleben). Die Auszahlung der Projektgelder erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. In begründeten Fällen können vorher Teilzahlungen geleistet werden.
Beispiele von Projekten
Kontakt
Siedlungsrat
Wohnen im Bethlehem
Im Bethlehem 3
CH-6405 Immensee
Telefon +41 (0)41 854 11 00
E-Mail siedlungsrat@imbethlehem.ch