Unterstützung im Alltag

Miteinander leben und füreinander da sein – statt nur nebeneinander wohnen: Das ist die Philosophie von «Wohnen Im Bethlehem» in Immensee. Mit individueller Unterstützung im Alltag wird dies auch für ältere Personen oder Menschen mit Einschränkungen problemlos möglich.

Die Siedlung wurde in vielen baulichen Bereichen hindernisfrei gestaltet, und es werden diverse Dienstleistungen, die das tägliche Leben unterstützen, angeboten. Diese Dienstleistungen stehen allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung, teils auch der breiten Öffentlichkeit, wie etwa das Bistro und die Lingerie. In der Siedlung haben sich verschiedene Partner eingemietet und betreiben eigene Praxen, Büros, Kinderhorte, usw. Auch sie bieten ihre Angebote sowohl in der Siedlung wie auch der Öffentlichkeit an. Dazu kommen Partner, welche nicht in der Siedlung eingemietet sind, aber mit denen die Verwaltung «Wohnen Im Bethlehem» eng zusammenarbeitet und spezifische Angebote für die Siedlung aufstellt und anbietet (z.B. Spitex 24h-Notruf).

Nachbarschaftshilfe in der Siedlung ist jederzeit sehr willkommen. Dieser Aspekt darf nicht vergessen gehen, denn die nachbarschaftliche Fürsorge unter den Mieterinnen und Mietern trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen in ihrer Wohnung sicher und gut leben können.

Die folgenden Informationen dienen vor allem Personen, die hilfs- und pflegebedürftig sind oder sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Deshalb liegt der Schwerpunkt bei den Dienstleistungen, die bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern.

«Wohnen Im Bethlehem» liegt im Bezirk Küssnacht. Der Bezirk selbst ist ein wichtiger Anbieter und Koordinator von Angeboten und Organisationen, welche hilfsbedürftige Menschen im Alltag unterstützen. Bei Fragen rund um das Älterwerden steht die Anlaufstelle des Bezirkes «Info-Punkt-Zäme» allen Mieterinnen und Mieter der Siedlung zur Verfügung.

Die Siedlung «Wohnen Im Bethlehem» ist noch in der Projektphase. Die erste Etappe ist fertiggestellt und damit sind sowohl eine erste Auswahl an Angeboten von Dienstleistungen des Vereins Missionshaus Bethlehem (VMB) wie auch Angebote von Partnern verfügbar. Mit der Weiterentwicklung der Siedlung werden sich auch die Dienstleistungen und Partnerangebote ändern, anpassen und erweitern.

Die Dienstleistungen und spezifisch betreutes Wohnen werden im Anhang Betreutes Wohnen: Ein Modell mit vier Stufen genauer definiert und erläutert. Es wird veranschaulicht, für wen das heutige Angebot von «Im Bethlehem» geeignet ist.

Erste Kontaktperson, Stellvertretung oder Beistand

Unabhängig vom Alter kann jede Person unvorhersehbar krankheits- oder unfallbedingt in eine schwierige Situation geraten. Ein schwerer Sturz mit langem Spitalaufenthalt, ein Schlaganfall mit nachfolgender Reha, schwere Verletzungen bei einem Verkehrsunfall, ein Herzstillstand, usw. Wer steht Ihnen in solchen Situationen bei und kann die nötige Hilfe leisten (Post leeren und verarbeiten, Zahlungen tätigen, Kleider ins Spital oder Reha bringen und so weiter)?

Wohnen mehrere Personen im gleichen Haushalt, können oft die Partnerin/der Partner oder die Mitbewohnerin/der Mitbewohner solche anfallenden Aufgaben übernehmen. Wohnt jemand allein ist es umso wichtiger diesen Fragen nachzugehen und für sich selbst vorzusorgen, indem diese Angelegenheiten konkret geregelt werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Verwaltung bietet an, dass Mieterinnen und Mieter eine erste Kontaktperson hinterlegen können (siehe Dokumente). Erfährt die Verwaltung, dass der Mieterin/dem Mieter etwas geschehen ist, kontaktiert sie diese erste Kontaktperson, damit sie weitere Schritte angehen kann.

Eine solche erste Kontaktperson kann aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein. Von Vorteil wäre, wenn diese Person in der Nähe lebt und der Kontakt regelmässig gepflegt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Stellvertretung. Stellvertretungen können in diversen Bereichen bestimmt und es können verschiedene Personen eingesetzt werden, beispielsweise kann für Bankkonten eine Vollmacht eingerichtet werden. Mit einem Vorsorgeauftrag kann die Personenvorsorge, die Vermögensvorsorge und der Rechtsverkehr offiziell und verbindlich geregelt werden. Wichtig ist, dass die geregelten Geschäfte rechtlich gültig sind und bei Bedarf regelmässig erneuert oder bestätigt werden.

Eine Beistandschaft durch eine Privatperson oder einen Berufsbeistand bietet eine weitere Möglichkeit. Das Thema Beistand ist sehr umfassend und weitreichend, von einer Begleitbeistandschaft bis hin zur umfassenden Beistandschaft. Eine Beistandschaft wird über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erstellt und auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten. Diverse Informationen sind im Internet zu finden. Die KESB bietet telefonische Beratungen an, auf Wunsch sogar anonymisiert.

Wichtige persönliche Dokumente

Unabhängig davon, ob Sie bereits Hilfe- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen oder nicht, es ist sinnvoll wichtige persönliche Dokumente an einem bestimmten, gut auffindbaren Ort zu lagern. So sind sie jederzeit griffbereit vor allem bei Unvorhergesehenem. Informieren Sie Angehörige oder eng vertraute Personen über den Aufbewahrungsort. Die Dokumente sollten nicht nur aufbewahrt, sondern regelmässig auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit überprüft werden.

Folgende Dokumente sollten vorhanden sein:

  • Krankenkassen-Karte und/oder Kopie der Police(n) (Zusatzversicherungen nicht vergessen)
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag
  • Anordnungen für den Todesfall
  • Testament oder Hinweis dazu
  • Liste mit wichtigen Adressen: Angehörige, zuständige Ärzte, usw. (Namen, Telefonnummern, Verwandtschaftsgrad/Funktion, wann die Person zu kontaktieren ist)

Die Pro Senectute bietet einen «Docupass» an. Darin können diese Dokumente aufbewahrt und von Hilfeleistenden schneller gefunden werden.

Ernährung und Essen

Das Bistro eignet sich nicht nur für spontane Besuche, sondern sehr gut für regelmässige Konsumationen. Diese können in der Regel monatlich per Rechnung bezahlt werden. Melden Sie sich dazu beim Infopoint.

Unser Take-Away Angebot (Mahlzeitendienst) wird bei Bedarf auch in die Wohnung geliefert. Die Lieferzeiten werden mit den Kunden individuell bestimmt.

Gesundheitliche Notfälle

Bei einem Notfall muss immer der Rettungsdienst via 144 gerufen werden. Die Spitex, welche bereits in der Siedlung tätig ist, leistet im Normalfall keine Hilfe bei Notfällen.

Mieterinnen und Mieter können vorsorglich einen Notrufknopf organisieren. Auch hier gibt es verschiedene Anbieter und es gilt die freie Wahl. Die Verwaltung hat für Mieterinnen und Mieter der Siedlung eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz Kanton Schwyz und der Spitex Bezirk Küssnacht organisiert. Das Rote Kreuz bietet die nötigen Notrufgeräte an und die Spitex kann als Kontaktperson hinterlegt werden.

Bei einem Notruf kommt die Spitex vom «Im Bethlehem 14» vorbei und leistet erste Hilfe. Damit dieses Angebot genutzt werden kann, muss die entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Spitex angenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Spitex Bezirk Küssnacht.

Pflegeleistungen

Neben der Spitex Bezirk Küssnacht bieten auch verschiedene private Spitexorganisationen Pflegeleistungen ihre Dienstleistungen im Bezirk an. Grundsätzlich sind Sie frei in der Wahl des Anbieters.

Bei der Auswahl der geeigneten Spitex ist es ratsam zu überlegen, welche Leistungen sofort und/oder später in Anspruch genommen werden möchten. Jeder Anbieter hat sein individuelles Leistungsangebot mit unterschiedlichen Leistungen. Deshalb sollte überprüft werden, ob die gewünschte Organisation auch die gewünschten Leistungen erbringen kann.

Vorgängig zur Wahl eines Anbieters sollte auf alle Fälle mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden und welche Kosten selbst getragen werden müssen.

Sind Sie nach einem Spitalaufenthalt auf Pflege angewiesen (befristet oder auf unbestimmte Dauer), muss mit dem Sozialdienst des Spitals eine Übergangslösung oder Lösung organisiert werden. Die interne Pflegeabteilung der SMB Mitglieder kann, aus gesetzlichen Gründen keine externen Personen aufzunehmen, weder temporär noch stationär.

Der Arzt entscheidet zusammen mit der betroffenen Person und der Spitex, wann eine Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist und eine neue Lösung gesucht werden muss.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Die Siedlung Im Bethlehem bietet einen Reinigungsdienst und einen Wäschedienst an. Informationen dazu erhalten Sie beim Infopoint.

Unter gewissen Voraussetzungen übernimmt die Zusatzversicherung der Krankenkasse gewisse Kosten für hauswirtschaftliche Hilfe. Dies muss selbst mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Zudem muss geklärt werden, wer die Dienstleistung erbringen kann – ist dies durch Im Bethlehem möglich oder muss eine Spitexorganisation die Arbeit leisten?

Dienstleistungen in Anspruch nehmen

Wenn Mieterinnen und Mieter der Siedlung hilfs- und/oder pflegebedürftig werden und sich entscheiden, vorerst in der Siedlung wohnhaft zu bleiben, ist es wichtig, dass die nötige Unterstützung in Anspruch genommen wird. Es ist Sache der Mieterin/des Mieters, die entsprechenden Leistungen aufzugleisen. Die folgende Aufstellung soll eine Hilfe sein und aufzeigen, wo welche Leistungen angefordert werden können.

Dienstleistungen und Angebote

Info-Punkt-Zäme (Bezirk Küssnacht)

 

Eine Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Älterwerden. Hier arbeiten verschiedene Organisationen und Vereine zusammen:

  • Bezirk Küssnacht
  • Pro Senectute Kanton Schwyz
  • Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz
  • Spitex Bezirk Küssnacht

Folgende Informationen sind beim Info-Punkt-Zäme erhältlich:

  • Besuchsdienst
  • Bewegung & Sport
  • Entlastung daheim
  • Fahrdienst
  • Finanzielle Fragen im Alter
  • Freiwilligenarbeit
  • Hauswirtschaft
  • Mahlzeitendienst
  • Nachbarschaftshilfe
  • Notrufsystem
  • Sozialberatung Altersbereich
  • Sterbebegleitung
  • Treffen Seniorinnen & Senioren
  • Vorsorge
  • Wohnen im Alter

Adresse Info-Punkt-Zäme:

Monséjour, Zentrum am See
Quaistrasse 2
6403 Küssnacht

Telefon 041 850 08 66
E-Mail alter@kuessnacht.ch
Website

Weitere Dienstleistungen und Bezugsstellen

BereichBezugsstellenTelefonE-Mail
Ernährung und EssenInfopoint Im Bethlehem041 854 11 00info@imbethlehem.ch
Gesundheitliche NotfälleRettungs­dienst
 
Notruf­knopf von Spitex Küssnacht / Rotes Kreuz Kanton SZ
144
 
041 850 50 70
 
 
info@spitex-kuessnacht.ch
Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde (KESB) Inner­schwyz (z.B. Beistand)Postadresse:
Postfach 1240
6431 Schwyz
 
Domizil:
Industriestrasse 7
6440 Brunnen
041 819 14 95kesi@sz.ch
Pflege­leistungenSpitex Bezirk Küssnacht
Küferweg 7
6403 Küssnacht
 
private Spitex-Organisationen
041 850 50 70info@spitex-kuessnacht.ch
Reinigungs­dienstInfopoint Im Bethlehem041 854 11 00info@imbethlehem.ch
Wäsche­dienstInfopoint Im Bethlehem041 854 11 00info@imbethlehem.ch

Wohnen mit Dienstleistungen und betreutes Wohnen

Die Siedlung Wohnen im Bethlehem bietet allen Mieterinnen und Mietern das Modell Wohnen mit Dienstleistungen an. So können z.B. Berufstätige aber auch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäscheservice in Anspruch nehmen. Die Dienstleistungen werden zusätzlich zur Miete separat in Rechnung gestellt.

Zusammen mit Partnern und mit dem Angebot des Bezirkes Küssnacht bietet die Siedlung Wohnen Im Bethlehem betreutes Wohnen an. Betreutes Wohnen richtet sich vor allem an ältere Personen. Betreutes Wohnen dient als dritte Wohnform zwischen dem Wohnen zu Hause mit ambulanter Pflege und Unterstützung und dem Wohnen in einer Wohn- und Pflegeinstitution. Dieser Spagat ist sehr gross, ent-sprechend wird der Begriff betreutes Wohnen unterschiedlich und breitgefächert definiert. Deswegen soll an dieser Stelle der Begriff betreutes Wohnen anhand von zwei Definitionen für die Siedlung genauer beschrieben werden.

Altersleitbild Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz hat ein Altersleitbild (neuste Version 2006) und beschreibt darin betreutes Wohnen wie folgt:

Unter betreutem Wohnen sind hindernisfreie (behindertengerechte) kleinere Wohnungen zu verstehen, deren Bewohnerinnen und Bewohner ihren Haushalt so weit als möglich selbst besorgen und verschiedene Dienstleistungen fest als Teil des Pflege- und Betreuungsvertrages (normalerweise mindestens einen Notruf) bzw. nach Bedarf (Reinigung, Verpflegung, Pflege- und Betreuung etc.) beanspruchen können. Das betreute Wohnen verbindet die Annehmlichkeit einer eigenen Wohnung mit einer erhöhten Sicherheit eines verfügbaren Dienstleistungsangebotes im Be-darfsfall. (…) Bei schwerer Pflegebedürftigkeit muss allerdings eine andere Unterbringung gefunden werden. (S. 21)

Betreutes Wohnen findet gemäss dieser Definition in der Siedlung Wohnen Im Bethlehem statt. Einzig einen fixen Pflege- und Betreuungsvertrag kommt in der Siedlung nicht zur Anwendung. Die Dienstleistungen sowie die Partnerangebote können flexibel je nach Bedarf und Lebenssituation in Anspruch genommen und entsprechend abgerechnet werden. Dies weil Wohnen im Bethlehem nicht eine Alterssiedlung, sondern eine Generationensiedlung ist und jede Altersgruppe gemäss ihren Bedürfnissen von den Angeboten Gebrauch machen soll.

Betreutes Wohnen: Ein Modell mit vier Stufen

(Studie im Auftrag von CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz, Spitex Schweiz)

Diese Studie definiert betreutes Wohnen mittels eines Modells mit vier Stufen. Jede Stufe stellt eine Personengruppe mit ihren benötigten Unterstützungsmerkmalen dar.

Anhand dieses Modells kann genauer definiert werden, für welche Personengruppen Wohnen Im Bethlehem mit seinen Dienstleistungen und Partnerangeboten geeignet ist. Die Gruppe D wird sich in der Siedlung mit den Dienstleistungen und Partnerangeboten gut versorgt finden. Auch gewisse Personen aus der Gruppe C werden sich in der Siedlung noch wohl fühlen. Sie müssen aber je nach Bedürfnis ergänzende Angebote selbst ausfindig machen, da diese unter den Dienstleistungen und Partnerangebote nicht vorhanden sind. Menschen mit Bedürfnissen der Gruppen B und A werden in der Siedlung nicht die für sie benötigten Unterstützungsleistungen, Präsenz, Beratung und fachliche Expertise finden.

Möglichkeiten und Grenzen

Die verschiedenen Dienstleistungen und Angebote können im Wohnen Im Bethlehem flexibel abgerufen werden. Auch wenn kein fixer Pflege- und Betreuungsvertrag oder ähnliches in der Siedlung vorhanden ist, wird vorausgesetzt, dass Mieterinnen und Mieter bei Bedarf die nötige Unterstützung in Anspruch nehmen können. Mit fortschreitenden und wachsenden Bedürfnissen sollte auch die Unterstützung wachsen. Sollte die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit so weit vorangeschritten sein (Personen der Gruppe B und A), dass die verschiedenen Dienstleistungen nicht mehr ausreichen, wird der Eintritt in eine entsprechende Institution (z.B. Pflegeheim) leider unumgänglich.

Sollte der Gesundheitszustand oder der kognitive Zustand einer Mieterin/eines Mieters ein selbständiges Wohnen verunmöglichen oder muss davon ausgegangen werden, dass sich die Person in Gefahr befindet, so wird die Verwaltung zuerst mit der Kontaktperson gemäss Anhang 1 (falls vorhanden) nach geeigneten Lösungen suchen. Sollte keine Kontaktperson vorhanden sein oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, so wird die Verwaltung eine Meldung an die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) richten und sich bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.

Quellenverzeichnis

CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz, Spitex Schweiz. (2019). Faktenblatt: Betreutes Wohnen in der Schweiz – Grundlagen eines Modells. CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz, Spitex Schweiz.

Regierungsrat des Kantons Schwyz, Altersleitbild 2006.